Service

Kosten / Erstattungen

Private Krankenversicherungen erstatten nach jeweiligem tariflichem Leistungsumfang, gesetzliche Krankenversicherungen leisten ggf. Zuzahlungen im Rahmen von Bonusprogrammen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung an.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe oder des Bundesteilhabegesetzes erhalten bestimmte Personengruppen Finanzierungshilfen oder Kostenerstattungen.

Die Kosten je Sitzung orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für eine Einzelstunde fallen i. d. R. Kosten in Höhe von 80,00 EUR an.

Bitte sprechen Sie mich an.

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